Am 16.02.2024 endete der Anmeldezeitraum für den Schnelllerner-Bildungsgang ab Klassenstufe 5 am Rosa-Luxemburg-Gymnasium (RLG). Nachdem im Januar 2024 über 360 Kinder den Eignungstest für diesen Bildungsgang absolviert hatten und sich dabei etwas mehr als 300 Kinder für diesen Bildungsgang als geeignet erwiesen hatten, wurden schließlich fast 170 Kinder am RLG für den Besuch einer Schnelllernerklasse angemeldet.
Am heutigen 23.02.2024 erschien die Neufassung der Verordnung für die Schulen besonderer pädagogischer Prägung in Berlin. In der dazu erschienenen Pressemitteilung der zuständigen Senatsverwaltung heißt es: „Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat eine neue Regelung eingeführt, die es grundständigen Gymnasien ab der 5. Klasse ermöglicht, nicht länger eine Begrenzung für Schnelllernerklassen zu haben. Dadurch wird der Zugang zu diesen 5. Klassen flexibler gestaltet. In der überarbeiteten Verordnung über die Aufnahme in Schulen mit besonderer pädagogischer Prägung ist nicht mehr festgelegt, dass pro Jahrgangsstufe grundsätzlich nur zwei Schnelllernerklassen erlaubt sind. Stattdessen besagt Paragraph 15, dass die sieben Gymnasien mit Schnelllernerklassen jeweils mindestens zwei Klassen ab der 7. Jahrgangsstufe aufnehmen müssen. Diese neue Regelung gilt seit Februar 2024 und ermöglicht damit den Schulen, bereits ab dem Schuljahr 2024/25 entsprechende Schnelllernerklassen einzurichten.“
Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie (CDU) äußerte sich wie folgt: „Mit dieser Maßnahme ermöglichen wir diesen Schulen mehr Flexibilität und Raum für die Schulentwicklung. Gleichzeitig eröffnen wir besonders talentierten Schülerinnen und Schülern zusätzliche Chancen, ihr volles Potenzial auszuschöpfen. Bereits im Koalitionsvertrag hat sich dieser Senat zu leistungsstarken Gymnasien bekannt und auf die kontinuierliche Qualitätsverbesserung der grundständigen Gymnasien festgelegt. Diese Ziele setzen wir nun konsequent um.“
Mein Dank gilt der Senatorin und ihren beiden Staatssekretären Christina Henke und Dr. Torsten Kühne (beide CDU). Es freut mich sehr, dass den Realitäten und dem Elternwille in der Stadt Rechnung getragen wird. Bereits seit Jahren wurden jeweils im Januar über 300 Kinder am RLG auf Eignung für den Bildungsgang der Schnelllerner getestet und dann stets mehr als 150 Kinder angemeldet. Jedoch durfte das RLG in den zurückliegenden Jahren nur in Ausnahmefällen drei Schnelllernerklassen eröffnen. Über viele Jahre wurde der erkennbarer Elternwille ignoriert, ebenso das, was Experten zu diesem Bildungsgang gesagt haben. Prof. Trautmann aus Hamburg, der Leiter der von Senatorin Scheeres (SPD) eingesetzten Expertenkommission zur Begabungsförderung in Berlin, äußerte schon 2017 in der taz: „Aber es geht, wie gesagt, zunächst einmal um den Schritt davor: den möglichst vorurteilsfreien Blick auf das Kind. Von den Berliner Schnelllernerklassen kann die halbe Bundesrepublik lernen.“
Ab 2024 ist damit die Anzahl der Klassen 5 an den sieben Gymnasien mit Schnelllernerklassen eine Angelegenheit der Schulträger. Bei der Entscheidung, wie viele Klassen jeweils eingerichtet werden, sind nunmehr ausschließlich die Anmeldesituation und die schulorganisatorischen Möglichkeiten zu beachten. Der Pankower Stadtrat für Bildung, Jörn Pasternack (CDU), entschied im Zusammenhang mit der Neufassung der Verordnung für die Schulen besonderer pädagogischer Prägung und in Kenntnis der Anmeldesituation und der schulorganisatorischen Möglichkeiten des RLG, dass am RLG im Jahr 2024 vier Schnelllernerklassen eröffnet werden. Diese Entscheidung berücksichtigt langfristige Entwicklungen am RLG, so z.B. die Planungen zur Fertigstellung des Anbaus an das Hauptgebäude. Mein Dank gilt heute auch und in besonderem Maße unserem Bezirksstadtrat für die auch aus meiner Sicht richtige Entscheidung im Anmeldejahr 2024.
Die Elternsprecherin und Vorsitzende der Gesamtelternvertretung (GEV) des RLG, Marion Mühlwitz, äußerte sich heute dazu: „Es freut mich, dass nun zum Sommer 2024 sogar 120 Kinder in die Jahrgangsstufe 5 am RLG aufgenommen werden können. Die GEV des RLG hat seit Jahren auch in den Beratungen der Schulkonferenz alle Vorhaben zur Erweiterung der Anzahl der Plätze ab Klassenstufe 5 unterstützt. Schön, dass es nun dazu kommt!“
Gymnasiale Bildungsgänge von der Jahrgangsstufe 5 bis zum Abitur in der Jahrgangsstufe 12 bedeuten nicht nur längeres, nämlich achtjähriges gemeinsames Lernen, sie sind auch seit über 30 Jahren das Erfolgsmodell in Sachsen, dem Bundesland, das nicht umsonst seit Jahren an der Spitze aller nationalen und internationalen Bildungsuntersuchungen steht.
Ralf Treptow
Schulleiter
23.02.24